Seit der Taximesse in Köln, weis man, dass die Taxi-Apps auf demMarkt kommen. App, kurz für das Englische Wort Applikation ist eine Anwendungssoftware
für Smartphones oder Tablet PCs, also Mobiltelefone.
Hier im speziellen ging es um das Angebot von myTaxi. Eine Anwendungssoftware,
welche es dem Benutzer (User) eines Smartphones ermöglicht, mit einem
Fingerdruck, zweimal Finger spreizen, dreimal klopfen, danach viermal schütteln,(Longdrink ist dann fertig) und nach Eingabe von drei Passwörtern und einer PIN ganz schnell, wenn
das Daumengelenk wieder eingerenkt ist, ein Taxi oder ähnliches ( RIKSCHA )zu bestellen. Er
erhält auf seinem Bildschirm, auch Mäusekino genannt, nun die Information auf
einem Stadtplan angezeigt, wo sich die nächsten Taxen in seiner nähe befinden. Nichts für älter Leute, Lesebrillenträger und leicht betrunkene Fahrgäste,
Man wählt nun dieses „Taxi“ und bekommt verschiedene Informationen angezeigt. Unter anderem das Bild des Fahrers oder der Fahrerin, (welches Parfüm und Make up aufgelegt wird) eine Bewertung des Fahrers durch andere Nutzer, die Anfahrtszeit usw.
Eventuell kann man sich den Fahrpreis zu seinem Fahrziel ausrechnen lassen. Dies alles unter Ausschluss einer Vermittlungszentrale, denn
der Anbieter zielt auf Verträge mit den Fahrern, nicht mit den Unternehmern oder Zentralen ab. Die Gefahren in diesem Vermittlungssystem sind:
es gibt keinerlei Kontrollen!
Da der Taxifahrer selbst die Vermittlungsgebühren bezahlt, sieht er die Fahrgäste als
SEINE Kunden an und somit auch SEIN Umsatz. Es wird also zu einem gewissen Umsatzschwund kommen, sollte das Fahrzeug nicht mit Sitzkontakten und GPS-Ortung ausgestattet sein.
Der Besteller des Taxis kann auch ein Besucher sein, vielleicht auch aus dem Ausland. Da myTaxi keine Kontrolle darüber hat oder haben will,
was für ein Fahrzeug hier ankommt, wird im günstigsten Fall ein konzessioniertes
und versichertes Taxi erscheinen, bei dem der Fahrer das Navigationsgerät bedienen kann. Es könnten aber auch unausgelastete Autoverkäufer
mit ihrem Vorführwagen sein, Fahrzeuge aus dem freigestellten Verkehr, die bekanntlich
nach sechs Stunden Schulkinderbeförderung noch 18 Stunden Kapazität
freihaben, oder der Ersatzwagen sein, natürlich auch der Mietwagen mit und ohne Konzession, der Werkstattwagen, das Pizza-Taxi oder einfach nur der Schwarzfahrer mit seinem Privatfahrzeug. Nix ist unmöglich.
Und alles unter dem APP TAXI. Der ausländische Besucher wird sich vielleicht wundern, aber da er es eilig hat, wird er in dieses Ding einsteigen. Wo bleibt hier die Kontrolle durch die Ordnungsbehörden, Finanzamt oder Sozialversicherungen und des Zolls?
Es wird zu Fantasiefahrpreisen kommen, die Schwarzarbeit wird blühen. Hier
werden Fahrzeuge unter dem Markenzeichen Taxi unterwegs sein und die Beschwerden
über schlechten Service, Fahrpreisüberforderungen und Fahrtablehnungen
werden bei den Zentralen landen. Tatsache ist, dass, wenn man sich in diesem System
als Taxi und frei zu erkennen gibt, man sich bereit hält. Und wenn man das außerhalb der Betriebssitzgemeinde tut, es zumindest eine Ordnungswidrigkeit ist. Was ist mit der Beförderungspflicht?
Ist hier überhaupt ein justiziabler Beförderungsvertrag zustande gekommen?
Kann ein Fahrer einen solchen Vertrag als abhängig Beschäftigter überhaupt
eingehen? Kann der Unternehmer hier überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden?
Der Unternehmer hat keinen Vertrag mit myTaxi und somit auch nicht mit
dem Besteller! Da kann man vom Gesetzgeber klare Regelungen erwarten.
Die Beschwerden werden kommen, auf jeden Fall. Es werden nicht die myTaxi Driver sein, die
hier schlechten Service bieten, sondern
wie immer das gesamte Taxigewerbe.
Wie sieht es denn aus, wenn die Zentralen nur zehn Prozent ihrer Anschlusspartner
verlieren sollten, die zu myTaxi wechseln. Für einige Zentralen der Todesstoß. Fahren
sie doch sowieso schon im wirtschaftlich rauen Fahrwasser. Abwandern werden
die pflegeleichteren und lukrativeren Aufträge. Somit werden die verbleibenden
Aufträge teurer und es wird zu noch mehr Abwanderung kommen.
Wer schickt dann noch der lieben Oma, die mal eben zur Apotheke muss,
ein Taxi? Soll Oma mit ihren 5 Dioptrien auf der Lesebrille sich das Taxi
auch auf einem Mäusekino bestellen?
Nein, dass geht gar nicht.
So kann man eine anständige Versorgung der Bevölkerung
mit Mobilität und manch anderer Dienstleistung nicht sicher stellen können.
Aber es wird immer welche geben, die das „geil“ finden.
Und unsere tollen Nebenprodukte, die wir immer kostenlos anbieten? Psychotherapie,
Paartherapie, Streitschlichtung, Kindererziehung, Krankheitsdiagnose und die einfache Lebenshilfe?