Kleine Mail an die CDU – mal gespannt, was da kommt
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Satz “Der Islam gehört zu Deutschland” von Ihrer Frau Merkel rotiert derzeit durch sämtliche Medien.
Ich muss mich nun als toleranter Deutscher ohne Migrationshintergrund damit zwangsweise auseinandersetzen und möchte daher von der CDU wissen,
wie schnell das deutsche Strafgesetz entsprechend angepasst wird und wenn ich mich jetzt sofort dem Islam unterwerfe und nach dessen Regeln lebe,
noch nach deutschem Recht bestraft werden kann. Hiermit meine ich insbesonders Dinge, die zum Islam gehören,
in Deutschland bisher aber unter Strafe standen, zum Beispiel Sklaverei, Prügelstrafe, Ehrenmorde aber auch den Besitz mehrerer Frauen.
Ich danke für Ihre baldige und ausgiebige Antwort.
Nach kurzer Zeit kam dann diese Antwort:
Habe eben die Antwort auf meine Anfrage bei der CDU bekommen, das darf nun jeder für sich selbst bewerten:
Sehr geehrter Herr Vonundzu,
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift anlässlich der Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, der Islam gehöre zu Deutschland.
Tatsächlich hat die Bundeskanzlerin diesen Satz ergänzt und erläutert, aktuell in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag:
„Religionsfreiheit und Toleranz meinen nicht, dass im Zweifelsfall die Scharia über dem Grundgesetz steht.
Freiheit und Toleranz bedeuten nicht wegsehen oder das Messen mit zweierlei Maß.“
Angesichts des islamistischen Terrors dürften aber Muslime in Deutschland nicht unter Generalverdacht gestellt werden, sagte Frau Merkel.
Die allermeisten Muslime in Deutschland sind rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Die Bundeskanzlerin weiter: „Wir garantieren,
dass der Glaube des Islam in Deutschland im Rahmen unserer Verfassung und der übrigen Gesetze frei ausgeübt werden kann,
und wir bekämpfen jede Form islamistischer Gewalt mit der ganzen Entschlossenheit unseres Rechtsstaates.“ Gleichzeitig sei es notwendig,
den Dialog zwischen den Religionen zu verstärken. Es gebe „viel Unkenntnis“ – auf allen Ebenen.
Sie sei dankbar, dass die Muslime selbst die Trennlinie zögen und sich klar gegen Gewalt wendeten. Oft hören wir in den letzten Tagen, dass Mörder,
die sich für ihre Taten auf den Islam berufen, nichts mit dem Islam zu tun haben sollen. Die Bundeskanzlerin hat die Geistlichkeit des Islams aufgerufen,
diese berechtigte Frage zu klären. Sie hält dies „für wichtig und dringlich“.
Vier Millionen Muslime leben in Deutschland, zwei Millionen haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Sie sind ein Teil von Deutschland, und der Glaube, der ihnen wichtig ist, ist es inzwischen auch.
Sie sind Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sie fühlen sich Deutschland verpflichtet und bringen sich mit ihrer Kraft hier ein.
Frau Merkel machte deutlich: „Wir erwarten, dass sie die deutsche Sprache sprechen, wir erwarten,
dass sie sich zu unserer Rechtsordnung bekennen, und sie dürfen von uns erwarten, dass wir sie dann auch als zu uns gehörig annehmen.
“ Eine Ausgrenzung entspricht nicht unserem Verständnis von Staat und Menschenwürde.
Die Bundeskanzlerin hat nicht behauptet, der Islam sei schon immer Bestandteil Deutschlands gewesen oder Deutschland sei ein islamischer Staat.
Insofern hat sie die Lage in Deutschland objektiv beschrieben und hier keine Wertung abgegeben. Sie betonte zudem:
„Richtig, der Salafismus gehört nicht zu Deutschland. Wir begegnen ihm mit den Mitteln unseres Rechtsstaats.
Das Strafrecht schützt unsere Werteordnung. Sogenannte Ehrenmorde, Gewaltexzesse in Familien oder Versuche,
hier mit der Scharia eine Paralleljustiz zu etablieren, sind damit eindeutig nicht vereinbar. Das müssen wir klar sagen und durchsetzen.
Unsere unabhängige Justiz hat die Aufgabe, strafbares Verhalten insoweit konsequent zu ahnden.“
Ich bin zuversichtlich, dass Sie die Aussage im dargestellten Gesamtzusammenhang somit noch besser bewerten können.
Mit freundlichen Grüßen