ZÜRICH. Daß einem islamischen Kindergarten in der Schweiz vom Volksschulamt die Genehmigung verweigert wurde, war rechtmäßig.
Zu diesem Schluß kam das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das damit die vorhergehende Entscheidung des Regierungsrates bestätigte.
Laut Trägerverein „Al Huda“ hätten im ersten islamischen Kindergarten der Schweiz zwei Erzieherinnen fünfzehn bis zwanzig Kinder betreut,
berichtete die Neue Züricher Zeitung. Zusätzlich seien eine Koran- sowie eine Arabischlehrerin vorgesehen gewesen.
Es bestünde die „erhebliche Gefahr“, daß den Kindern das Wertegefüge des Islam als Ordnung des Alltagsgeschehens vermittelt werde,
heißt es in der Begründung des Gerichtes. Dies widerspräche aber den grundlegenden Zielen der Volksschule.
„Sehr vage“ sei zudem, wie und in welcher Form religiöse Lernhinhalte in den Unterricht eingeflossen wären.
Das Gericht kritisierte auch die enge Verbindung des Kindergartenprojektes zum Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS).
Der IZRS gilt als umtriebiger Verein des salafitischen Spektrums in der Schweiz.
Für Schlagzeilen sorgte der Tod eines Schweizer Dschihadisten in Syrien, der zeitweilig für den Verein aktiv war.
Zuletzt hatte der Islamkritiker Hamed Abdel-Samad ein Verbot des IZRS gefordert.
Der Staat dürfe einer solchen Organisation nicht die Möglichkeit geben, ihre radikalen Botschaften ungehindert zu verbreiten.
„Gewalt beginnt nicht mit Waffen“, sagt Abdel-Samad dem Schweizer Blick.
„Die Schweiz darf sich nicht an der Nase herumführen lassen.“