Im Land der Ahnungslosen, geheimer Krieg

9. Dezember 2013

Auch deutsche Behörden arbeiten mit privaten Sicherheitsfirmen wie dem ehemaligen Snowden-Arbeitgeber, Booz und Allen Hamilton zusammen. Was diese Unternehmen sonst so tun, will lieber keiner wissen. Die Anarcho-Parole “Legal, illegal, scheißegal” scheint den langen Marsch in die Ministerien geschafft zu haben.

Die Chefs nennen ihr Unternehmen schon mal einen “Schattengeheimdienst”. Booz Allen Hamilton (BAH) ist, nüchterner formuliert, ein Sicherheitsdienstleister; er hat weltweit mehr als 24.000 Mitarbeiter, und zu den Dienstleistungen von BAH gehört es unter anderem, Agenten an die US-Regierung zu vermieten. Die haben dann Zugang zu den sensibelsten Daten der amerikanischen Geheimdienste. Auf seiner Homepage präsentiert sich das Unternehmen als “Schlüsselpartner” des Pentagons. Drei Nationale Sicherheitsberater von US-Präsidenten arbeiteten auch schon für BAH.

Und noch jemand arbeitete für BAH, als Systemadministrator auf Hawaii: Edward Snowden. Der tat das zwar nur ein paar Monate, aber lange genug, um viele Tausend Geheimdokumente herunterzuladen, die dann der Welt die Augen über den Ausspähwahn der Geheimdienste öffneten. Mit seinen Veröffentlichungen hat Snowden auch offengelegt, woran der Geheimdienstleister BAH so arbeitet.

Wieso wissen dann deutsche Regierungsstellen, die Aufträge an BAH vergeben, nichts von der Kooperation des Unternehmens mit US-Diensten und dem Pentagon? Oder interessiert es sie nicht? “Die Frage, für welche anderen Auftraggeber das Unternehmen tätig war, war nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Prüfung”, erklärt etwas umständlich ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage in Sachen Booz Allen. Ähnlich äußern sich andere Ministerien.

Die Süddeutsche Zeitung und der NDR haben in den vergangenen Wochen die Geschäfte deutscher Regierungsstellen mit den privaten Sicherheitsdienstleistern wie der Computer Sciences Corporation (CSC) beleuchtet. Neu aufgetauchte Dokumente zeigen aber, dass die Bundesregierung auch mit dem ehemaligen Arbeitgeber Snowdens Geschäfte im Wert von rund zehn Millionen Euro abgeschlossen hat.

Geheimer Krieg Deutschlands Rolle im “Kampf gegen den Terror”

Darunter waren harmlose Projekte wie ein Gutachten zur Privatisierung der Deutschen Bahn oder eine “Moderation Leitungsklausur” für eine halbe Million Euro, aber auch sensible Geschichten wie eine Studie für das Wirtschaftsministerium über die deutsche “Kryptographie und IT-Sicherheitswirtschaft”. Das Innenministerium beauftragte Booz Allen Hamilton unter anderem für fast sechs Millionen Euro mit der “Analyse von kritischen Infrastrukturbereichen in Deutschland”. Das passt.

Auch mit der Firma L-3 Communications schlossen deutsche Ministerien Aufträge in Höhe von insgesamt mehr als 25 Millionen Euro ab. Die Unternehmen BAH, L-3 Communications und CSC ließen die Anfragen der SZ unbeantwortet oder verwiesen auf ihre Homepage, wo alles Wesentliche zu finden sei. So blieb die Frage unbeantwortet, ob die Unternehmen Daten aus Deutschland an amerikanische Dienste weiterreichten.

Es geht ums Geschäft, aber auch um die Moral. Faktisch vergibt die Bundesregierung Millionenaufträge an Firmen, die bei CIA-Verschleppungen halfen – wie die CSC – oder deren Tochterunternehmen an Misshandlungen im Abu-Ghraib-Gefängnis im Irak beteiligt waren, so die L-3 Communications. Oder an Firmen, die für die NSA Abhörprogramme entwickelt haben, wie die BAH und CSC. Legal, illegal, scheißegal – die Parole der Anarchos hat den langen Marsch in die Ministerien geschafft.

Tim Shorrock, Autor des Standardwerks “Spies for Hire”, findet es leichtsinnig, solche Firmen an die Daten der Bürger und die Kommunikation der Regierung kommen zu lassen: “Sowohl CSC als auch Booz Allen Hamilton sind eng mit dem US-Geheimdienstapparat verflochten, insbesondere mit der NSA”. Ein hochrangiger deutscher Sicherheitsbeamter hingegen findet solche Auftragsvergaben “legal und normal”. Die amerikanischen Firmen seien eben die besten IT-Dienstleister. “Wir haben solche Leute nicht”, sagt er. “Wir brauchen die. Ich vertraue denen.”

Da ist wohl auch Heuchelei dabei, aber mehr als dass sie täuscht oder verschleiert drückt diese Haltung Gleichgültigkeit aus: Die US-Dienste sind alliierte Partner, da ist Kritteln unangebracht. Firmen, die für diese Partner arbeiten, sind willkommen. Und ist dieser Snowden nicht doch nur ein erbärmlicher Verräter aus Hawaii?

Kritische Nachfragen jedenfalls stören nur; Geheimnistuerei wird zum Herrschaftsinstrument. Auf SZ-Anfrage verweisen die Ministerien immer wieder auf “Geheimschutzinteressen”, auf “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” und auf “Verschwiegenheitsklauseln”. Der Geheimnischarakter verdeckt die Banalität des Behördenalltags: Die US-Firmen liefern verlässlich gute Ware. Deshalb bekommen sie die Aufträge. Der Rest ist Politik.

Manchmal jedoch übertreiben die Abwiegler ein wenig. In der Bundestags-Sondersitzung am 28. November sollte zum Beispiel die Parlamentarische Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, auf die vielen Fragen der Abgeordneten antworten – nach Kampfdrohnen, die, von Deutschland gesteuert, Menschen töten, nach Aufträgen für US-Geheimdienstfirmen oder eben nach US-Leihagenten. Pieper sagte, der Regierung lägen “keine Erkenntnisse über extralegale Hinrichtungen vor”, auch sonst gebe es keine gesicherten Erkenntnisse, keine neuen Erkenntnisse. “Was ist denn nun richtig”? fragte der grüne Bundestagsabgeordnete Uwe Kekeritz ratlos. Pieper antwortete: “Alle drei Formen der Erkenntnisse, die wir nicht haben, sind gültig und richtig.” Das Protokoll verzeichnete “Lachen” .

Man kann es auch so sagen: Die Regierung wollte das alles so genau gar nicht wissen. Der Geheimdienstexperte Shorrock hält das für einen Fehler: “Ich würde diesen Firmen nicht vertrauen ,” sagt er, “sie haben immer wieder gezeigt, dass sie willens sind, für ihre Kunden bei der NSA und anderen Regierungsbehörden an illegalen und verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen teilzunehmen.”

Es gibt keine Garantie, dass diese Firmen nicht doch Daten an US-Behörden übermittelt – so sieht es auch der NSA-Whistleblower Thomas Drake; etwas anderes zu glauben, sei “naiv”. Der Vize der Linksfraktion im Bundestag, Jan Korte, findet es “extrem fahrlässig”, dass die Regierung der “Crème de la Crème des US-Geheimdienstsektors” Zugriff auf sichere Netze und vertrauliche Daten gegeben habe. Beklagenswert sei zudem, dass die NSA-nahen Firmen “auch noch mit allen zentralen IT-Großprojekten betraut” würden.

Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) hat seit 2001 Aufträge an Unternehmen wie L-3 Communications vergeben. Die Firma wurde 2010 für Aufträge von der US-Regierung suspendiert, weil sie sensible Daten für eigene Zwecke eingesetzt haben soll. Weshalb vertraut der BND dem Unternehmen? Eine Anfrage dort führt dazu, dass sich der BND fünf Tage später für die Anfrage bedankt. Inhaltlich könne er “leider nicht sehr viel weiterhelfen”. Über diesen “Themenbereich” informiere der BND nur die Bundesregierung und die zuständigen Gremien des Bundestages.

Viele Informationen können es jedoch nicht sein, die der BND geliefert hat. Denn der Regierung fehlt es ja bekanntlich an Erkenntnissen aller Art

Von Christian Fuchs, Hans Leyendecker und Frederik Obermaier

TAXIFAHRERMORD

16. November 2013

Hamburg.

Der mutmaßliche “Taxi-Mörder” Ramu B. (Name geändert) sitzt in Untersuchungshaft.

Ein Richter erließ gestern Haftbefehl, obwohl der 24-jährige Verdächtige angab,

für den Tatzeitpunkt ein Alibi zu haben. Bei einer ersten Spurensuche in der Wohnung

des Mannes, der den Taxifahrer Peter Lüchow vor zwei Wochen erschossen haben soll,

fanden sich Spuren, die laut Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers “eindeutig für eine

Täterschaft sprechen”.

Die Spuren waren an der blauen Jacke gefunden worden. Welcher Art die Spuren sind,

wollte Möllers nicht sagen. Denkbar wäre DNA des Opfers, Schmauch- oder Faserspuren

des Taxis, in dem Lüchow mit drei Kopfschüssen hingerichtet wurde.

Der Richter begründete den Haftbefehl mit der Schwere der Tat und Fluchtgefahr.

Der mutmaßliche Täter ist polizeibekannt, unter anderem wegen Waffenbesitzes und Raubtaten.

Noch am Freitagnachmittag kam Ramu B. vor den Haftrichter.

Ein dickes Lob an der Hamburger Polizei!!!!

Gabi

TAXIFAHRERMORD IN HAMBURG

16. November 2013
20. Januar 2010


Hamburg-Nienstedten

17. Januar 2010, 12:30 Uhr

Die kriminaltechnische Untersuchung des ermordeten Taxifahrers und dessen

Taxi hat neue Erkenntnisse

und Fragen gebracht. Die Kripo braucht dringend Hinweise.

Das Taxi wurde mit der Leiche darin  zur kriminaltechnischen Untersuchung ins Polizeipräsidium nach Alsterdorf gebracht.

Das Taxi wurde mit dem ermordeten Taxifahrer darin zur kriminaltechnischen

Untersuchung ins

Polizeipräsidium nach Alsterdorf gebracht.

Wer erschoss den Taxi-Unternehmer Peter Lüchow – und warum musste er sterben?

Wieviel Psychopaten laufen noch draussen herum???

Die Kripo sucht weiterhin intensiv nach dem Täter bzw. den Tätern, die den 58-Jährigen in

der Nacht zum Freitag in Nienstedten eiskalt töteten.

Die Hoffnungen ruhen auf den DNA-Proben, die man auf dem Rücksitz von Lüchows

Wagen sichern konnte.

Und: Auf Bändern privater Überwachungskameras könnten die oder der Mörder

des Taxifahrers zu sehen sein.

Gestern verteilten die Beamten am Bahnhof Blankenese Fahndungsaufrufe.

Lüchows auffallend sauberer, nicht mit Werbung oder Schriftzügen beklebter

E-Klasse-Mercedes

war Freitagmorgen in der Christian-F.-Hansen-Straße entdeckt worden.

Die Täter werden immer dreister,

jetzt morden die schon im Wohngebieten! Das Warnblinklicht war

eingeschaltet, der Motor lief, der Fahrer war mit durchschossenem Kopf über dem Lenkrad

zusammengesackt. Schnell war klar, dass Lüchow mit Schüssen in den Hinterkopf

getötet worden war.


Am Tatort wurden mehrere Patronenhülsen gefunden.

Vermutlich hatte der Taxifahrer seinen Mörder

gegen 22.07 Uhr am Blankeneser Bahnhof aufgenommen.


Dann war er die 3,6 Kilometer

kurze Strecke mit seinem Mörder nach Nienstedten gefahren.

Als der ermordete Taxifahrers entdeckt wurde, fehlte sein privates Portemonnaie,

was Peter Lüchow für gewöhnlich am Körper trug.


Sein Taxi-Portemonnaie  lag noch im Wagen.

Entgegen ersten Erkenntnissen könne es sich doch um einen Raubmord handeln.


Hoffnung der Ermittler:

Vielleicht könnten private Überwachungskameras Bilder des späteren Mörders

aufgezeichnet haben.

Wir suchen auch Personen, die am Donnerstagabend um 22.04 mit der Bahn in Blankenese

angekommen sind.

Vielleicht  haben sie Verdächtiges beobachtet oder zufällig Aufzeichnungen,

zum Beispiel mit einer Handykamera, gemacht. Sie sollten sich auf jeden Fall  melden.

” Jede noch so kleine Beobachtung,  könne bei den Ermittlungen helfen. 


WIR TRAUERN ALLE UM UNSEREN TAXIKOLLEGEN, DER SEINE LETZTE TAXIFAHRT

ANTRAT!!!

RUHE IN FRIEDEN, DU BLEIBST BEI DEINEN KOLLEGEN UND FAHRGÄSTEN

UNVERGESSEN.

UND , UNBEKANNTER WEISE, VON ALLEN TAXIKOLLEGEN, EINEN LETZTEN GRUß.


HOFFENTLICH WIRD DIESES KRANKE  SCHWEIN GESCHNAPPT.

AM BESTEN WÄRE, MAN

ÜBERLÄSST DIESE BESTIE DEN TAXIKOLLEGEN.

DANN SPART MAN SICH KOSTEN,(UNTERBRINGUNG IM HOTEL GEFÄNDNIS MIT MEHREREN

AUFWENDIGEN TEUEREN

PSYCHOLOGISCHEN THERAPIEN…DAS GELD,  KANN DER  STAAT BESSER

VERWENDEN )

DENN DIE SIND SO KRANK, EINFACH ZWECKLOS!  EIN HERZ UND VERSTAND

KANN MAN NICHT KAUFEN,ENTWEDER

MAN HAT ES ODER NICHT!!  MAN BEKOMMT EINE UNGEBÄNDIGTE WUT.

WELCHES RECHT HABEN SOLCHE PARASITEN AUCH NUR EINE MINUTE

NOCH FREI

HERUM ZU LAUFEN  UND ZU ATMEN????

GABI

TÄTERSCHUTZ VOR OPFERSCHUTZ

16. November 2013

Der feige Andrej A.(28)ist der Taximörder vom Bodensee.
Bestialisch hat dieses kranke Miststück zwei Kolleginnen
attackiert. Wobei eine Kollegin glücklicherweise überlebte, aber nie wieder laufen kann. Die andere Kollegin starb. Als die Kollegin in Ihren Blut lag, dachte diese Bestie Andrej , das Sie Tod wär, ergötze sich noch daran und vergewaltigte die arme Frau zweimal. Unvorstellbar. Gnade gab es keine. Was für ein Tier ist das?
Ein Tier was jetzt in Konstanz vor Gericht steht. Und das allerschärfste:
Er verbirgt sich hinter einer schwarzen Sturmmaske!!! Das was gegen jegliches Verständnis stößt, mit Erlaubnis des Gerichtes. Jetzt dürfen sich Schweine auch noch maskieren, weil ein Opferrechts-Experte meint: Andrej hat das Recht seine Persönlichkeit zu schützen. Und wer hat die Persönlichkeit der Opfer geschützt???? Er hätte sein Gesicht auch anders abdecken können, denn er muss nicht wie ein maskierter Bankräuber den Gerichtssaal betreten. Ist das nicht geil, was für Sesselfurzer es gibt, der gehört doch wohl in einer Zwangsjacke , vielleicht möchte dieser Experte, Mörder auf Rosen betten. Dieser Mörder hat wohl als Kind kein Nutella bekommen. Das nennen dann solche Super Experten: schlechte Kindheit gehabt. Ich würde gerne mal, mein lieber Opfer-Experte, dieses Schwein, mit Ihrer Frau oder falls Sie sowas nicht haben, mit Ihrer Mutter alleine lassen. Denn ich will Ihnen mal was sagen: Diese Sturmmaske ist eine Verhöhnung der Opfer.
Das einzige was diesen Schwein noch zusteht, ist eine Patronenkugel, die anschließend, als Erinnerungsstück seiner Familie übergeben. Somit werden auch Kosten der Gesellschaft gespart, es ist eh zwecklos, teure Therapien für Monster bringen nichts. Das liest man immer wieder. Man sollte mal mehr an den Opfern denken, was diese in Ihrer Todesangst mit gemacht haben. Warum mussten diese Opfer sowas mit erleben? Was für ein Schmerz bleibt den Hinterbliebenen für immer in den Knochen. Da sollten mal lieber die Therapeuten helfen, da lohnt es sich.
Schauen wir mal wie dieser Mörder, falls er verurteilt wird… gehegt und gepflegt wird. Es kann nicht sein, dass TÄTERSCHUTZ vor OPFERSCHUTZ geht, da läuft was gewaltig schief!!!!!
DIE VERHANDLUNG

Angeklagt ist der 28-jährige Maler und Lackierer Andrej W., der vor rund sieben Monaten eine Taxifahrerin in Hagnau getötet und eine Taxifahrerin in Singen schwer verletzt haben soll. Die Anklage lautet auf Mord aus Habgier, Heimtücke und sexuellen Motiven. Rund 40 Journalisten und viele Besucher waren beim Prozessauftakt vor Ort. Andrej W. wurde vermummt mit einer schwarzen Sturmmaske und mit Fußfesseln in den vollen Gerichtssaal geführt, wo er schweigend den Prozess beobachtete. Laut seinem Pflichtverteidiger, dem Konstanzer Anwalt, Klaus Frank, will er nicht aussagen.

In den ersten Verhandlungstagen sagen vor allem Zeugen im Fall der Singener Taxifahrerin aus, die den Überfall schwer verletzt überlebt hat und wahrscheinlich gelähmt bleibt. Erst in der kommenden Woche sollen Zeugen gehört werden, die zu dem Mordfall der Taxifahrerin in Hagnau aussagen. Die Verhandlung ist insgesamt auf neun Tage angesetzt, am 8. Februar soll das Urteil gesprochen werden.
Die Verhandlung geht am Mittwoch um 9.30 Uhr weiter.

++ 9:42 Uhr: Andrej W wird hereingeführt. Er hat eine Kapuze über dem Kopf und ist nicht erkennbar, solange die Presse filmt und fotografiert. Der mutmaßliche Mörder trägt eine
Fuß Kette. Sanitäter begleitet ihn ++

++ 10 Uhr: Prozessbeginn. Alle Kameras müssen aus bleiben ++

++ 10:15 Uhr: Ermittler der Kriminalpolizei erklären Details über den ersten Fall in Singen. Polizeibeamte fanden die Taxifahrerin blutüberströmt und schwer verletzt nachts. Sie war aber ansprechbar und konnte Angaben über die Tat und den Täter machen ++

++ 10:20 Uhr: Weitere Details: Nach derzeitigen Ermittlungen hat sich Andrej W. nach der Tat in einem Singener Modegeschäft Kleidung gekauft. Dann ging er zum Singener Bahnhof, wo er sich ein Ticket nach Friedrichshafen kaufte. Ermittler: “Es gibt Videoaufnahmen.” ++

++ 10:25 Uhr: Andrej W verfolgt den Prozess völlig unbeteiligt, geradezu apathisch. Keine Regung, er sitzt in sich versunken neben seinem Verteidiger und der Dolmetscherin. Er sagt kein Wort, starrt auf den Boden ++

++ 10:30 Uhr: Erste kurze Prozesspause ++

Andrej W. trägt im Gerichtssaal Fußfesseln.

++ 10:40 Uhr: Weitere Details der Kripo: Andrej W. hat offenbar eine Freundin in Salem, deshalb auch die Kontakte nach Friedrichshafen.

++ 10:50 Uhr: Der Vorsitzende Richter Jürgen Bischoff kündigt an, dass es in Betracht kommen könnte, dass Andrej W. entweder ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik mit anschließender Sicherheitsverwahrung kommt.

++ 11:00 Uhr: Im Laufe des Vormittags sollen weitere Zeugenvernehmungen stattfinden. Insgesamt wurden 45 Zeugen geladen ++

++ 11:25 Uhr: Fotos sollen gezeigt werden. Anwalt Klaus Frank geht davon aus, dass der Prozess die angesetzten acht, neun Verhandlungstage dauern wird. Ganz gleich, ob sein Mandant gegenüber dem Gericht kooperativ sein wird oder nicht. “Die Zeugen werden wohl alle gehört werden”, schätzt man ++

++ 11:30 Uhr: Während der Verhandlung ist Andrej W. nicht mehr vermummt. Fotoaufnahmen sind nicht gestattet ++
++ 11:35 Uhr: Die Verhandlung wird für eine zweistündige Mittagspause unterbrochen ++

++ 11:40 Uhr: Andrej W. wird in Handschellen und mit Fußfesseln in seine Zelle geführt. Während er abgeführt wird, kommt es zu einem Zwischenfall. Ein Zuschauer spuckt dem Angeklagten ins Gesicht ++

++ 11:50 Uhr: Mittagspause. Die Verhandlung wird um 14 Uhr fortgesetzt ++

++ 13:35 Uhr: Bald ist die Prozesspause beendet. Vor dem Gerichtssaal stehen bereits wieder viele Besucher und Medienleute. Heute Nachmittag werden weitere Zeugen in dem Singener Fall verhört ++

Vermummt wird Andrej W. in den vollen Gerichtssaal geführt und nimmt auf der Anklagebank neben einem Sanitäter (rechts) und seiner Dolmetscherin (links) Platz.

++ 14:00 Uhr: Der Prozess soll jetzt fortgesetzt werden. Viele Besucher sind wiedergekommen. Am Vormittag kamen grausame Details an die Öffentlichkeit. So hat das erste Opfer überlebt, weil es sich tot gestellt hat. Der mutmaßliche Täter stach sie in den Hals. “Er schleppte sie ins Gebüsch und merkte nicht, dass sie noch lebte”, sagte der Oberstaatsanwalt. Erst danach verging er sich an der vermeintlich toten Frau. Der Staatsanwalt sprach davon, dass Andrej W. Nekrophilie Neigungen habe, also Sex mit Toten wollte ++

++ 14:19 Uhr: Weitere Zeugen werden vernommen. Neben Polizisten der Kripo sagen auch ein Rettungssanitäter und eine Gutachterin aus, die die schwer verletzte Singener Taxifahrerin

++ 14:35 Uhr: Ein Arzt, der das Singener Opfer betreut hat, sagt aus. Die Frau sei “halbtot” gewesen, so der Mediziner. Sie hatte extreme Halsverletzungen, wie das sonst bei schweren Motorradunfällen zu sehen ist. Meistens seien solche Verletzungen tödlich. Nachdem die Rettungskräfte Erste Hilfe geleistet hatten, erfolgte eine lebensgefährliche Notoperation ++

++ 14:40 Uhr: Arzt aus dem Singener Klinikum: “Es ist ein Wunder, dass die Frau überlebt hat” ++

Sie schildern die schweren Verletzungen und Hämatome. Andrej W. bleibt weiter ruhig, er wirkt abwesend.

++ 15:10 Uhr: Der Mediziner sagt, der Angeklagte habe seinem Opfer in Singen nach einem schlimmen Halsstich und einer mehrfachen Vergewaltigung den Kopf so stark verdreht, dass es unter normalen Umständen daran gestorben wäre. Dieses Halsverdrehen war bisher nicht bekannt. Offenbar, so vermutet der Mediziner aus dem Singener Klinikum, wollte der Angeklagte ganz sicherstellen, dass sein Opfer auch tatsächlich tot ist ++

++ 15.20 Uhr: Der Prozess wurde nach den vielen, grausamen neuen Details erneut unterbrochen. Prozessbeobachter und Besucher sind sichtlich berührt von den Schilderungen des Arztes ++

++ 15.50 Uhr: Andrej W.s Verhalten hat bei den vielen Besuchern für Erstaunen gesorgt. Der mutmaßliche Taximörder mit einem jungenhaften, unscheinbaren Äußeren saß während dem kompletten Verhandlungstag völlig unbeteiligt auf der Anklagebank. Seine Dolmetscherin und der Sanitäter, beide russischsprachig, redeten mit ihm, doch Andrej W. schwieg und reagierte nicht auf die Anschuldigen.

++15.55 Uhr: Der erste Prozesstag ist beendet. Andrej W. wird in seine Zelle zurückgeführt. Morgen geht der Prozess um 9.30 Uhr weiter. Besucher können auch morgen wieder dabei sein. Weiteres folgt!!!!!!

Konstanz
Die Zeit für Andrej W. läuft ab
Das Urteil ist gefallen: Die Schwurgerichtskammmer des Landgerichts Konstanz hat den 28-jährigen Andrej W. wegen Mordes, versuchten Mordes, Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Allerdings muss er wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie.

Zu kurze Haft für Taxiräuber

16. November 2013

Für 180 Euro Beute verlieren zwei 29 und 45 Jahre alte Männer, jetzt für längere Zeit ihre Freiheit. Das Landgericht Konstanz verurteilte sie wegen eines Überfalls auf einen Taxifahrer zu je viereinhalb Jahren Haft. Nach Vorwegvollzug von einem Jahr werden beide in einer Entziehungsanstalt untergebracht.

Der 58-jährige Taxifahrer hatte kein gutes Gefühl, als die beiden Männer in der Nachtschicht vergangenen Jahres am Bahnhof auf der Rückbank seines Wagens Platz genommen hatten. Ihm war aufgefallen, dass sie abgewartet hatten, bis die beiden Kollegen vor ihm weggefahren waren, bevor sie in sein Taxi eingestiegen waren. Dann lotsten sie ihn vom Bahnhof weg.

Hinter dem Ortsende packte der Jüngere ihn an einem Waldstück plötzlich von hinten am Hals und zwang ihn zum Anhalten. Der Ältere sprang auf den Beifahrersitz, bedrohte den 58-Jährigen mit einem Messer und forderte Geld. Nachdem dieser ihm seine Geldtasche ausgehändigt hatte, zwangen ihn die beiden Räuber, sich auf die Rückbank zu legen.

Der Jüngere versuchte, in einen Ort zurück zu fahren. Dabei hatte der stark unter Alkohol und Tablettenwirkung stehende Mann offensichtlich nicht nur mit der Automatikschaltung Probleme. Einmal kam er sogar von der Straße ab und landete im Graben. Erst nach Anweisung des Tatopfers fand er schließlich den Rückwärtsgang und konnte die Fahrt fortsetzen. In der Ortschaft angekommen, ließen die Täter das Auto einfach stehen und flohen mit ihrer mageren Beute nach Hause, wo sie alsbald dingfest gemacht werden konnten. Nachdem die vielfach vorbestraften Angeklagten vor Gericht zunächst Gedächtnislücken geltend gemacht hatten, gaben sie den Überfall nach und nach zu.
DA SIEHT MAN MAL WIEDER, WAS ALLES DRAUSSEN KREUCHT UND FLEUSCHT, DA SOLCHE TYPEN HINTER GITTER GEHÖREN.

Beide sind Alkohol und Tabletten abhängig und standen aufgrund anderer Verurteilungen noch unter Bewährung. Zwei Gutachter gingen davon aus, dass eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht auszuschließen sei.
SCHWACHSINN!!!!
Das Gericht folgte dieser Auffassung und ermöglichte den reumütigen Angeklagten damit indirekt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Dem Jüngeren hielten die Richter zugute, dass er – laut Bericht des Taxifahrers – seinen recht aggressiven Kollegen während des Überfalls immer wieder beschwichtigt hatte. Auch wegen ihres dilettantisches Vorgehens und der geringen Tatbeute blieb das Gericht unter der Mindeststrafe von fünf Jahren, die der Gesetzgeber für einen solchen „räuberischen Angriff auf Kraftfahrer“ vorsieht.